Metallzerkleinerungsanlage in Owego, New York, willigt ein, Verstöße gegen das Luftreinhaltegesetz zu beheben
25. Juli 2023
NEW YORK – Die US-Umweltschutzbehörde (EPA) und das US-Justizministerium (DOJ) haben mit Upstate Shredding, LLC und Weitsman Shredding, LLC eine Einigung wegen angeblicher Verletzung des Bundesgesetzes zur Luftreinhaltung in ihrer Metallzerkleinerungsanlage in Owego, New York, erzielt . Im Rahmen des vorgeschlagenen Vergleichs werden die Unternehmen eine Strafe in Höhe von 400.000 US-Dollar zahlen und Technologien installieren, um die Menge schädlicher Chemikalien, vor allem flüchtiger organischer Verbindungen (VOCs), zu reduzieren, die sie in die Luft abgeben.
„Dank der Maßnahmen der EPA werden die Menschen in Owego sauberere Luft atmen und vor schädlicher Umweltverschmutzung geschützt sein.“sagte Regionalverwalterin Lisa F. Garcia . „Diese vorgeschlagene Einigung stellt sicher, dass das Unternehmen ordnungsgemäße Kontrollen der Umweltverschmutzung in der Anlage sicherstellt und die Umweltanforderungen erfüllt.“
Gemäß der Zustimmungsverordnung wird die neue Ausrüstung, die die Unternehmen installieren werden, verhindern, dass mehr als 70 Tonnen VOCs pro Jahr in die Luft gelangen. VOCs entstehen, wenn Kunststoffe, Farben und Öle im Abfallmaterial heiß werden und beim Zerkleinern verdampfen. Die erforderliche Ausrüstung zur Kontrolle der Umweltverschmutzung wird auch die Bildung von bodennahem Ozon verringern, das die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen kann. Die Exposition gegenüber VOCs kann Krebs, Augenreizungen, Atemwegserkrankungen und Schäden am Nervensystem verursachen.
Die Unternehmen stimmten dem Vergleich zu, nachdem ihnen in einer Beschwerde ein Verstoß gegen das Clean Air Act vorgeworfen wurde. In der Beschwerde wurde behauptet, dass die Unternehmen es versäumt hätten, in ihrer Metallzerkleinerungsanlage Schadstoffkontrollen zu installieren, was zu übermäßigen VOC-Emissionen in die Atmosphäre geführt habe. Die Unternehmen versäumten es auch, die gesetzlich vorgeschriebenen Bundes- und Landesfluggenehmigungen einzuholen.
Das vorgeschlagene Zustimmungsdekret, das beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von New York eingereicht wurde, unterliegt einer 30-tägigen öffentlichen Kommentierungsfrist und einer endgültigen gerichtlichen Genehmigung.
Für weitere Informationen, um die vorgeschlagene Einwilligungserklärung einzusehen und Kommentare abzugeben, besuchen Sie bitte diese Seite.
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NEW YORKsagte Regionalverwalterin Lisa F. Garcia